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Diskriminierung ArtikelDer Begriff Diskriminierung (v.lat.: discriminare trennen) genannt:
- in der Technik die Abgrenzung von Messwerten oder Einstellungen (z. B. in der Funktechnik)
- in den Wirtschaftswissenschaften die Differenzierung der Preise für verschiedene Kundengruppen (siehe Preisdiskriminierung)
- im Allgemeinen die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppen innerhalb eines Ganzen.
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Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Personen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe.
Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.
Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben , Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.
Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt.
Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der Religionsausübung in der Schule .
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Unter positiver Diskriminierung versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zu dem Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen
(z. B. Quotenregelungen für Frauen, erleichterter Zugang zu Universitäten für Schwarze in den Vereinigte Staaten Amerika).
Sie ist umstritten, da sie mindestens eine formale Diskriminierung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfasst.
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In den meisten Staaten der Neuzeit wird es als eine der Grundaufgaben des Staates betrachtet, seine Bürger beziehungsweise Einwohner vor Diskriminierung zu schützen, weswegen Gesetze zur Vermeidung von Diskriminierung bestehen. Auf Grundlage relativ weit gehender entsprechender europarechtlicher Vorgaben (vgl. unten: WEB-Link), die allerdings bislang ca. sehr unzureichend in deutsches Recht umgesetzt sind, bestehen in der Bundesrepublik vor allem in dem Bereich des Arbeitsrechts verschiedene Anti-Diskriminierungsbestimmungen (vor allem bei Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen bestehender Schwerbehinderung).
Dennoch kommt Diskriminierung in allen Staaten in den unterschiedlichsten Formen vor.
In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesen Fälle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf.
Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:
Oder sie kann sich durch die bewusste Unterlassung geeigneter Gegenmaßnahmen ergeben, z. B.:
- Schlechtere Schulausbildung und Berufschancen ausländischer Kinder in Deutschland.
Das Gegenteil von Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:
- Integrationsklassen für behinderte Kinder an "normalen" Schulen.
- Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
- Anlegen von behindertengerechten Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m.
- Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
- Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.
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